Die FFH-Gebiete "Sotheler Moor" und "Stellmoor und Weichel" waren bisher nicht hoheitlich gesichert und wurden als neue Naturschutzgebiete "Kleines Moor bei Sothel" und "Stellmoor und Weichel" ausgewiesen.
Das "Kleine Moor bei Sothel" befinden sich südwestlich der Ortschaft Sothel in der Gemeinde Scheeßel und besteht überwiegend aus Kiefern-Birken-Moorwäldern sowie einigen Grünlandflächen.
Das Naturschutzgebiet "Stellmoor und Weichel" liegt nordöstlich des Ortsteils Luhne in der Stadt Rotenburg (Wümme) und ist durch Kiefern-Bruchwald und Laubwald aus Eiche und Buche mit eingestreuten Nadelwäldern sowie Moorbereiche geprägt. Vereinzelt kommen Grünlandflächen sowie Stillgewässer mit Sümpfen und Feuchtgebüschen vor. Das dort bisher bestehende Landschaftsschutzgebiet "Stellmoor" tritt gleichzeitig außer Kraft, da es innerhalb des neuen Naturschutzgebiets liegt.
Die Naturschutzgebietsverordnungen, bestehend aus Text und Karten, sind bei den jeweiligen Gemeinden, beim Landkreis Rotenburg (Wümme) sowie hier einzusehen.
Im Zuge der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie, der europäischen Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, haben die Landkreise die Aufgabe, die FFH-Gebiete vollständig zu sichern.