imposante Stieleiche in Scheeßel© Landkreis Rotenburg (Wümme)Die Einleitung dieses Verfahrens wurde heute (28.11.2018) vom Ausschuss für Umwelt und Planung empfohlen.
Die Verordnungen der bestehenden Naturdenkmäler sind nicht mehr zeitgemäß. Dazu kommt, dass für gleiche Naturdenkmaltypen unterschiedliche Regelungen gelten. Deshalb soll eine neue Verordnung erlassen werden, in der 57 bereits bestehende Naturdenkmäler zusammen mit 52 neuen Naturdenkmälern aufgenommen werden. Die Verordnung des Naturdenkmals 19 Eichenallee in Scheeßel bleibt unverändert bestehen, bis in Zukunft eine Verordnung über Alleen und Baumreihen ausgearbeitet wird.
Als Naturdenkmäler können Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar ausgewiesen werden, die bestimmten Kriterien entsprechen. So wird geschaut, ob die Denkmäler beispielsweise selten oder besonders schön oder für die Landes- und Naturkunde von Bedeutung sind. Treffen eines oder mehrere Kriterien zu, gelten sie als schützenswert.
Seit 1937 sind im Landkreis 209 Naturdenkmäler ausgewiesen worden, von denen heute noch 173 Bestand haben. Im Zuge der bevorstehenden Neuausweisung hat der Landkreis die vorhandenen Naturdenkmäler überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass 35 Naturdenkmäler entweder nicht mehr vorhanden sind oder die Kriterien nicht mehr erfüllen.
Im Altkreis Bremervörde wurden zudem damals von August Bachmann auch 80 Hügelgräber und Großsteingräber behelfsweise zu Naturdenkmälern erklärt. Aufgrund einer Gesetzesänderung sind diese Gräber auch Kulturdenkmäler und damit doppelt geschützt. Der Landkreis beabsichtigt jetzt, diese Gräber aus der Liste der Naturdenkmäler zu entfernen.
breitwüchsige Eiche in Bremervörde© Landkreis Rotenburg (Wümme)Am Ende des nun beginnenden Verfahrens sollen noch 110 Naturdenkmäler bestehen bleiben und einen gleichwertigen Schutz genießen.
Pflege von Naturdenkmälern
Einmal im Jahr werden ausgewählte Bäume mit einer Fachfirma für Baumpflegearbeiten begutachtet. Notwendige Pflegemaßnahmen werden zeitnah auf Kosten des Landkreises durchgeführt. Gängige Maßnahmen sind beispielsweise der Rückschnitt der Krone, um die Bruchgefahr zu mindern oder zugewachsene Gebäude frei zu schneiden sowie Totholzbeseitigungen zur Verkehrssicherheit. In einigen Fällen sind jedoch auch umfangreiche Kronensicherungen oder weitergehende Untersuchungen, wie eine Schalltomographie, nötig, die ebenfalls auf Kosten des Landkreises durchgeführt werden.
Verfahrensablauf
Das Verfahren zur Ausweisung von Naturdenkmälern erfolgt nach § 14 Abs. 1 und 3 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz. Demnach ist den Gemeinden, deren Gebiet betroffen ist, und den sonst betroffenen Behörden, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (TÖB-Beteiligung). Abweichend von den Verfahren zur Schutzgebietsausweisung gibt es aber keine Öffentlichkeitsbeteiligung. Die betroffenen Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Flächen mit den Naturdenkmälern darauf werden direkt kontaktiert.