Landschaftsschutzgebietsverordnung tritt in Kraft

Am 1. Mai tritt die landkreisübergreifende Landschaftsschutzgebietsverordnung „Aue und Ramme“ in Kraft. Ein Teil des FFH-Gebiets "Oste mit Nebenbächen" wird dabei als neues Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

Pressemitteilung vom 26.04.2019