BVD (Bovinen Virus Diarrhoe) ist eine nach EU-Recht gelistete Tierseuche, die weltweit vorkommt und zu den verlustreichsten Virusinfektionen bei Rindern zählt. Sie wird seit 2011 mit Erfolg bekämpft. Viele Rinder haltende Betriebe im Landkreis haben den Status „frei von BVD“. Das seit dem 21. April 2021 gültige EU-Tiergesundheitsrecht fordert für die Aufrechterhaltung des Status ein Verbot der BVD-Impfung für Rinder.
Per tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung wird damit im Landkreis ein Impfverbot angeordnet. Die Allgemeinverfügung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und kann zusammen mit einer ausführliche Begründung unten auf der Seite eingesehen werden.
Erkennung von Infektionen
Bei der Bekämpfung der BVD besteht ein wesentlicher Punkt darin, Virus-tragende Tiere so früh wie möglich zu erkennen und aus dem Bestand zu entfernen, um den Infektionsdruck in den betroffenen Beständen und der gesamten Rinderpopulation so gering wie möglich zu halten. Zur Erkennung einer Infektion mit dem BVD-Virus werden alle neu geborenen Kälber per Ohrstanzmarke beprobt.
Seit 2016 keine Virusträger mehr im Landkreis
Auch die Impfung hat dazu beigetragen, dass der Infektionsdruck in den Herden nachgelassen hat und im Landkreis seit 2016 keine Virusträger mehr festgestellt werden konnten.
Verbot der Impfung
In einigen wenigen Betrieben werden zurzeit noch Impfungen durchgeführt, die eine Antikörperbildung im Tier verursachen. Da Impf-Antikörper und Antikörper natürlicher BVD-Infektionen nicht zu unterscheiden sind, würde eine Impfung die fortlaufende Überwachung des Status „frei von BVD“ unmöglich machen. Die einzige Alternative ist deshalb das Verbot der Impfung.
Verbringen von Tieren
Von Status hängt ab, welche Anforderungen beim Verbringen von Rindern, z.B. in eine andere Region, eingehalten werden müssen. Rinder aus BVD-freien Betrieben können ohne Beschränkungen verbracht werden.