Jobcenter prüft Anträge
Erstanträge können dabei über den Computer oder das Smartphone ausgefüllt und Nachweise hochgeladen werden. Sollte die anschließende Prüfung der übermittelten Antragsunterlagen ergeben, dass Angaben oder Unterlagen fehlen, wird das Jobcenter sich mit den Antragstellenden in Verbindung setzen. Die fehlenden Erklärungen und Unterlagen – ggf. mittels der herkömmlichen Vordrucke – müssen dann ergänzend nachgereicht werden.
Antrag Online abrufbar
Der SGB II-Online-Erstantrag ist auf dieser Internetseite des Landkreises abrufbar und kann zudem über den QR-Code unten rechts im Text erreicht werden.
Antrag in Papierform weiterhin möglich
Selbstverständlich bleibt parallel zur Online-Antragstellung die bisherige Form der Erstantragstellung mittels Vordruck in Papierform weiterhin möglich.
Projektkooperation mit Land Hessen
Das Projekt wurde im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes federführend im Land Hessen entwickelt und wird aufgrund einer engen Kooperation zwischen dem Hessischen Städtetag und dem niedersächsischen Landkreistag in diesen beiden Bundesländern bei Pilotanwendern getestet.