Bereits jetzt wird dafür Holz gesammelt und aufgeschichtet. Damit Natur und Umwelt nicht gefährdet werden, sollten einige einfache Regeln beachtet werden.
Schutz von Tieren und Pflanzen
Der Brennplatz sollte nicht in einem besonders schützenswerten Biotop liegt. Moorige Untergründe sind als Feuerplatz ungeeignet und es gilt, ausreichende Abstände zu baulichen Anlagen, Bäumen und Heideflächen einzuhalten.
Um zu vermeiden, dass Rotkehlchen, Goldammer und Zaunkönig mit dem Nestbau beginnen und dadurch eventuell Gelege zerstört werden, sollten die Reisigberge erst kurz vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden.
Ebenso sucht die unbefiederte Tierwelt gerne Schutz unter den Gehölzbergen. Wer das Brennmaterial für die Osterfeuer schon jetzt aufschichtet, sollte dieses am Tag des Abbrennens also nochmals vorsichtig umschichten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Tiere beim Abbrennen getötet oder verletzt werden.
Brut- und Setzzeit beachten
Ostern liegt innerhalb der so genannten Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli, so dass in besonderem Maße auf die Natur Rücksicht genommen werden muss.
Anmeldung bei der Gemeinde
Die Osterfeuer sind bei den jeweiligen Gemeinden vorher anzumelden.
Kein Abrennen von Abfällen
Verboten ist das Verbrennen von Abfällen aller Art wie zum Beispiel Sperrmüll, behandelten Hölzern, Autoreifen oder Altöl.
Feuer beaufsichtigen
Das Feuer ist während des gesamten Abbrennens zu beaufsichtigen, die Verbrennungsrückstände müssen innerhalb weniger Tage ordnungsgemäß entsorgt werden.
Merkblatt
Für Organisatoren hat der Landkreis alle Punkte noch einmal in einem Merkblatt zusammengestellt.