Gut vorbereitet

Zum 1. Juni findet bundesweit ein sogenannter Rechtskreiswechsel statt. Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten ihre Sozialleistungen künftig nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).

Pressemitteilung vom 23.05.2022