Die Windparks werden sich in den Vorrangflächen Alfstedt/Ebersdorf, Oerel, Wilstedt und Rotenburg/Wohlsdorf befinden. Nach dem Inkrafttreten des Regionalen Raumordnungsprogramms im vergangenen Mai haben die Antragsteller mit hoher Intensität an der Vervollständigung ihrer sehr umfangreichen Antragsunterlagen gearbeitet. Nach intensiver Prüfung konnten die Mitarbeiter der Bauaufsicht bis Mitte September die Bescheide erteilen. Der Landkreis macht die Genehmigungen der Windparks in den lokalen Printmedien und auf seiner Internetseite öffentlich bekannt. Für die potenziellen Betreiber der geplanten Windparks sind die Genehmigungsbescheide von grundlegender Bedeutung: Sie sind Voraussetzung zur Teilnahme an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen.
Im Laufe der Verfahren haben verschiedene Einwender während der öffentlichen Auslegungen Bedenken gegen einzelne Windparks vorgetragen. Der Landkreis hat sämtliche Eingaben und Anregungen sehr sorgfältig geprüft. Einwender, die der Auffassung sind, ihre Bedenken seien nicht hinreichend gewürdigt worden, haben die Möglichkeit, förmlich Widerspruch gegen die Landkreisentscheidungen einzulegen.
Aktuell liegen dem Landkreis weitere Anträge für 7 Windparks mit insgesamt 30 Windrädern und einer Gesamtleistung von 140,1 MW zur Prüfung vor.