Als Anreiz für den vermehrten Abschuss von Schwarzwild und der Früherkennung des Auftretens der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hatte der Kreisausschuss Anfang Februar 2018 beschlossen, die Gebühr für die Trichinenuntersuchung nicht zu erheben, wenn mit der Trichinenprobe gleichzeitig eine Blutprobe des erlegten Wildschweines mit abgegeben wird. Diese Regelung war zeitlich befristet bis zum Inkrafttreten einer Regelung des Landes Niedersachsen zur Prämienzahlung für den Mehrabschuss von Schwarzwild.
Nun hat das für die Jagd zuständige Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine entsprechende Regelung für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Vorbeugemaßnahmen gegen die ASP bei der Schwarzwildbejagung verabschiedet.
Damit endet die Landkreisregelung für die Nichterhebung der Gebühr. Für erlegte Wildschweine wird nun wieder ab dem 1. November 2018 die Gebühr für die Trichinenuntersuchung erhoben.
Das Veterinäramt bittet alle Jägerinnen und Jäger weiterhin um die Abgabe einer Blutprobe. Nur durch eine flächenhafte, mit großer Stückzahl durchgeführte Untersuchung kann frühzeitig ein eventuelles Auftreten der Afrikanischen Schweinepest erkannt werden. Genauso wichtig ist die Meldung von verendet aufgefundenen Wildschweinen, damit eine Beprobung in die Wege geleitet werden kann.