Viele Frauen leiden auch in 2019 noch immer unter körperlicher, seelischer und sexueller Misshandlung und Bedrohung. So auch Frauen im Landkreis Rotenburg (Wümme). Das Frauenhaus und die BISS Beratungsstelle informieren an diesem Tag im Zevener Rathaus über das Thema Gewalt gegen Frauen.
Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses stehen am 8. März von 10 bis 16 Uhr mit einem Infotisch im Zevener Rathaus, eine Mitarbeiterin der BISS Beratungsstelle ist von 10 bis 12 Uhr vor Ort. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich über das Thema zu informieren und über Frauenrechte und Gleichstellung ins Gespräch zu kommen.
Das Frauenhaus wurde am 1.10.1993 eröffnet. Dort werden erwachsene Frauen aufgenommen, die vor einer bereits akuten oder drohenden Gewalteskalation in der Partnerschaft Schutz suchen und Frauen, die ihre Kinder vor Misshandlungen schützen wollen. Das Haus biete Platz für acht Frauen mit Kindern.
Die Mitarbeiterinnen arbeiten nach dem Prinzip der “Hilfe zur Selbsthilfe“. Sie bieten den Betroffenen von häuslicher Gewalt:
Unterstützung bei der Bewältigung der akuten Krisensituation
- Beratung und psychosoziale Begleitung
- Individuelle Sicherheitsplanung
- Information zu der rechtlichen und finanziellen Situation
- Unterstützung und Begleitung bei Behördengängen
- Hilfe bei der Wohnungssuche
- Vermittlung an andere Hilfseinrichtungen
- Die Beratungen sind selbstverständlich vertraulich und kostenlos.
Im letzten Jahr wurden 29 Frauen und 27 Kinder im Frauenhaus aufgenommen. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Frauen lag bei ca. 30 Tage.
Seit Januar 2006 ist dem Frauenhaus des Landkreises die Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt, kurz BISS, angegliedert. Die BISS Beratungsstelle bietet eine pro - aktive Beratung und Unterstützung für Opfer von häuslicher Gewalt an. Die Mitarbeiterinnen der BISS erhalten nach einem Einsatz der Polizei Informationen zum Opfer, nehmen umgehend Kontakt zu diesem auf und bieten eine Beratung an.
Der Beratungsstelle BISS wurden durch die Polizeidienststellen des Landkreises im letzten Jahr 236 Fälle gemeldet, in denen Frauen Opfer der Gewalt waren. Täter waren zumeist der Partner oder Ex – Partner. 42 Frauen haben von sich aus die Beratungsstelle um Hilfe gebeten.
Ein weiteres Angebot ist das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen". Es bietet Unterstützung und Hilfe bei allen Formen von Gewalt gegen Frauen und ist unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 - 116 016 rund um die Uhr erreichbar. Die Beratung wird 18 Sprachen angeboten.
Situation in Deutschland insgesamt
Laut einer Auswertung des Bundeskriminalamts zum Thema Gewalt in Partnerschaften im Jahr 2017 waren fast 114.000 Frauen von Gewalt durch ihre Partner oder Ex-Partner betroffen. Zu den Delikten gehörten Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung, Stalking und Nötigung, Zuhälterei und Zwangsprostitution. 2017 starben insgesamt 147 Frauen durch sogenannte Partnerschaftsgewalt. (Quelle: Interview; „Dr. Franziska Giffey kündigt Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen an“; Der Spiegel; 09.11. 2018)
Seit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes 2002 werden die Opfer von häuslicher Gewalt vom Gesetzgeber geschützt. Im Rahmen dieses Gesetzes kann das Gericht auf einen Antrag des Opfers hin, den Täter bis zu sechs Monaten aus der gemeinsamen Wohnung verweisen, auch wenn dieser Eigentümer oder Mieter der Wohnung ist. Weiter kann das Gericht dem Täter u. a. verbieten, die Wohnung zu betreten, sich dem Opfer zu nähern oder Kontakt mit dem Opfer aufzunehmen.
Bundesweit gibt es ca. 353 Frauenhäuser, pro Jahr werden dort ca. 40.000 Frauen und ebenso viele Kinder aufgenommen.