Durch eine Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes wurde es den Trägern von Förderschulen mit dem Förderbedarf Lernen ermöglicht, eine Verlängerung dieses ursprünglich nach dem Schuljahr 2022/2023 auslaufenden Schulangebots zu beantragen.
Hiervon hat der Landkreis Rotenburg (Wümme) für seine drei Förderschulen in Bremervörde, Rotenburg (Wümme) und Zeven Gebrauch gemacht und eine Fortführung dieser Schulform bei der zuständigen Landesschulbehörde beantragt. Zur Antragstellung wurden auch entsprechende Schülerzahlenprognosen mit eingereicht.
Mit Bescheid vom 18.06.2018 hat nun die Landesschulbehörde die Fortführung von zwei Förderschulen genehmigt.
Danach kann die Förderschule in Bremervörde noch bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 den Förderschwerpunkt Lernen mit anbieten, die Förderschule in Rotenburg (Wümme) sogar bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Eine Verlängerung der Förderschule Zeven für den Förderbedarf Lernen konnte aufgrund zu geringer Schülerzahlen nicht ausgesprochen werden, so dass dort keine Schülerinnen und Schüler mehr in Klasse 5 aufgenommen werden können. Das Förderangebot im Bereich der Sprache bleibt aber in Zeven erhalten.