Ziel ist es, Familien mit geringem Einkommen zu stärken.
Durch die am 1. Juli in Kraft tretenden Gesetzesänderungen erhalten noch mehr Familien den Kinderzuschlag. Dadurch erhalten sie die Chance, ihren Lebensunterhalt unabhängig von Leistungen nach dem SGB II zu bestreiten. Außerdem wird der Zugang zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen erleichtert sowie der Leistungsumfang erhöht.
Der Kinderzuschlag wird von der Familienkasse bewilligt. Ihn erhalten Familien mit Kindern, bei denen trotz Arbeit das Geld sehr knapp ist. Bisher sind das pro Kind maximal 170 Euro im Monat. Durch die Gesetzesänderung werden es dann maximal 185 Euro sein. Weitere Verbesserungen diesbezüglich treten zum 1. Januar 2020 in Kraft. Zudem besteht ab dem 1. August diesen Jahres auch für die Bezieher von Kinderzuschlag ein Anspruch auf die Befreiung von den Kita-Gebühren.
Einkommensschwache Eltern können für ihre Kinder darüber hinaus Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Das sind beispielsweise Zuschüsse für Schulanschaffungen (Schulbedarfspaket), für die Mittagsverpflegung in der Schule, Nutzung der Lernförderung oder die Schülerbeförderung. Auch hier schafft das Gesetz zum 1. August diesen Jahres verbesserte Bedingungen. Der Betrag für das Schulbedarfspaket wird von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr erhöht, die Kosten für die Mittagsverpflegung und die Schülerbeförderung werden voll übernommen und die Lernförderung ist auch dann möglich, wenn die Versetzung nicht gefährdet ist.
Die Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe, zum Beispiel für die Mitgliedschaft in einem Verein, Unterricht in künstlerischen Fächern oder die Teilnahme an Freizeiten, werden von bisher 10 auf 15 Euro monatlich angehoben. Bisher wurde das Geld nur an die Anbieter ausgezahlt, jetzt kann der Betrag auch direkt an die Familie gegeben werden.
Neu ist außerdem, dass Leistungen für Bildung und Teilhabe nicht mehr gesondert beantragt werden müssen. Vielmehr genügt der Nachweis, dass ein entsprechender Bedarf besteht. Die Abrechnung und Auszahlungsmodalitäten wurden entsprechend erweitert und in der Abwicklung vereinfacht.
Das Jobcenter des Landkreises beantwortet Fragen zu diesem Thema und berät dazu.