Förderung Modell Rotenburg und Modell Rotenburg II
Neben der bisherigen Förderung des „Modell Rotenburg“ (für den Innenbereich eine Kombination mit einem Rucksack mit Patientendecke, Erste Hilfe AED Kit, Kfz-Verbandkasten sowie einem Karton Einmalhandschuhe) kann zukünftig auch das „Modell Rotenburg II“ (für den Außenbereich mit beheiz- und belüftbarem Wandkasten inklusive kleiner Tasche, Defi-Zubehör, einem kleinen Verbandset und 8 Einmalhandschuhen) mit bis zu 30 % des Kaufpreises gefördert werden.
Förderung laufende Kosten
Neben der Förderung zur Beschaffung eines AED, ausschließlich für die vorgenannten Modelle, können ab 1. Juli 2021 nun auch die laufenden Kosten für die Dauer von 10 Jahren gefördert werden. Hierzu sind jeweils im 3., 6. und 10. Jahr nach Zugang des Bewilligungsbescheides die bis dato für die laufenden Kosten aufgelaufenen Rechnungen unaufgefordert beim Landkreis einzureichen. Der Anspruch auf Erstattung verfällt nach Ablauf des jeweiligen Jahres.
Förderung ab Inkrafttreten der Handreichung
Die Förderung der laufenden Kosten gilt auch für bereits beschaffte Geräte „Modell Rotenburg“, jedoch nicht rückwirkend, sondern erst ab Inkrafttreten dieser Handreichung analog der vorgenannten Fristen.
Antrag schriftlich einreichen
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach dieser Handreichung ist schriftlich beim Landkreis Rotenburg (Wümme), Amt 38, Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme) oder per E-Mail an rettungsdienst@lk-row.de zu stellen.
Fragen
Für weitere Fragen zum Thema AED steht Ihnen der Landkreis unter der Telefonnummer 04261 983-2840 zur Verfügung.