Inakzeptable Situation
Trotz mehrfacher Aufforderung wurde diese Zusage bis heute nicht eingehalten. Eine inakzeptable Situation für den Landkreis, da weiterhin Bruchstücke abfallen und Anwohner und Umwelt gefährden könnten.
Anfang Dezember eröffnete der Landkreis bereits ein baurechtliches Ordnungsverfahren mit einer förmlichen Anhörung. Dem folgte nun eine formelle Verfügung in der angeordnet wird, den Stumpf bis zum 20. Februar abzubauen.
Abbau bis zum 20. Februar 2023
Zuvor hatte die Betreiberin einen Zeitplan vorgelegt, der die Ankunft eines speziellen Krans am 1. Februar vorsieht. Ein Abschluss der Abbrucharbeiten sei demnach bis zum 15. Februar technisch möglich.
Um für die nötige Verbindlichkeit zu sorgen wurde nun verfügt, dass der verbliebene Stump bis zum 20. Februar vollständig abgebaut und vom Grundstück entfernt sein muss. Anderenfalls droht ein Zwangsgeld von 50.000 Euro.
Die sofortige Vollziehung der Verfügung wurde angeordnet. Das bedeutet, auch wenn Einspruch gegen die Verfügung eingelegt wird, muss die vorgegebene Frist in jedem Fall eingehalten werden.
Schnelle Umsetzung erwartet
Der Landkreis erwartet nun eine schnelle Umsetzung und behält sich zudem vor, den vollständigen Abbau der Anlage anzuordnen, falls das beschädigte Rotorblatt nicht ersetzt wird.
Reinigung Boden
Ebenfalls vom Landkreis überwacht werden die Reinigungsarbeiten eines Fachunternehmens auf den umliegenden Grundstücken.
Bei Bedarf wird nach der erfolgten Instandsetzung der Anlage eine Bodensachverständigenprüfung angeordnet. Gleiches gilt für einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfallstoffe.