Neufassung der Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Behindertenbeirates im Landkreis Rotenburg (Wümme)

Auf Grund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) und des § 12 Abs. 4 des Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG) hat der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) in seiner Sitzung am 20.12.2016 die folgende Satzung beschlossen:

Amtliche Bekanntmachung vom 31.12.2016