Einziehung einer Teilstrecke der Gemeindestraßen Schulstraße und Alter Weg auf der Gebiet der Gemeinde Vorwerk

Die Teilstrecke der Gemeindestraßen Schulstraße und Alter Weg in der Gemarkung Vorwerk verliert mit Wirkung vom 01.10.2016 den Charakter einer Gemeindestraße aufgrund der nicht mehr bestehenden Verkehrsbedeutung.

Amtliche Bekanntmachung vom 31.10.2016