Zivil- & Katastrophenschutz

Allgemeine Informationen

Katastrophenschutz umfasst die Vorbereitung der Bekämpfung und die Bekämpfung von Katastrophen selbst.

Ein Katastrophenfall ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständige Behörde und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.

Nach Feststellung des Eintritts eines Katastrophenfalles durch den Landrat erfolgt die Koordinierung weiterer Maßnahmen durch den Katastrophenschutzstab des Landkreises, der sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung sowie Vertretungen der Hilfsorganisationen und weiteren Fachberatern zusammensetzt.

Zuständige Stelle

Dem Landkreis Rotenburg (Wümme) als Katastrophenschutzbehörde obliegt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 NKatSG der Katastrophenschutz auf seinem Gebiet als Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises.