Ein Wohnberechtigungsschein (sog. B-Schein) ist für den Bezug einer nach den Landeswohnungsbauprogrammen, aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumfördergesetzes mit öffentlichen Mitteln geförderten Mietwohnung erforderlich.
Er wird erteilt, wenn das anrechenbare Einkommen der Antragsteller, sowie der zum Haushalt gehörenden Personen, unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt.