Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsverhälnissen

Allgemeine Informationen

Wer entscheidet über einen generellen Unterrichtsausfall und was sind extreme Witterungsverhältnisse?

Die Entscheidung über einen generellen Unterrichtsausfall hat die Niedersächsische Landesschulbehörde auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Bei problematischen Wetterlagen wie zum Beispiel Eisregen, Schneeverwehungen oder Orkanwarnungen prüft der Landkreis deshalb regelmäßig, ob diese Wetterbedingungen zu den Schulzeiten beziehungsweise Zeiten der Schülerbeförderung die Qualität „extremer Witterungsverhältnisse“ erreichen können. Auf der Grundlage eines Erlasses des Kultusministeriums ordnet der Landkreis einen generellen Unterrichtsausfall dann an, wenn extreme Witterungsverhältnisse zur Folge haben, dass Schülerinnen und Schüler die Schule nicht erreichen oder verlassen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder weil die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde.

Um dies festzustellen wird - neben der Nutzung von Wetterdiensten - der Zustand der Straßen im Landkreis nachts von Straßenwärtern der Kreisstraßenmeistereien in Sandbostel und Rotenburg (Wümme) kontrolliert. Dabei achten sie insbesondere auf dauerhaft anhaltenden Schneefall in Verbindung mit besonders starken Verwehungen oder auf die Gefahr von Eisregen („Blitzeis“). Außerdem findet bei Bedarf eine Rücksprache mit der Polizei statt. Die Entscheidung, ob ein genereller Unterrichtsausfall angeordnet wird, findet erst in den frühen Morgenstunden statt, um einen möglichen Wetterumschwung in der Nacht noch berücksichtigen zu können. Trotzdem kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass sich nach der Entscheidung das Wetter und die Straßenverhältnisse doch noch anders entwickeln, als dies prognostiziert war.

Wie werden Eltern, Schülerinnen und Schüler im Landkreis Rotenburg darüber informiert?

Angeordnete Unterrichtsausfälle sind auf einem vorgeschriebenen Meldeweg über die Medien, in erster Linie die Rundfunkanstalten, bekannt zu geben. Daneben bestehen weitere Informationsmöglichkeiten, wie zum Beispiel unter der Internetadresse www.vmz-niedersachsen.de (Bitte beachten Sie, dass die Seite der VMZ zu Stoßzeiten überlastet ist und damit nicht erreichbar sein kann.) oder auch über die Videotexttafel 110 des Norddeutschen Fernsehens, wenn die Verlautbarungen über das NDR-Verkehrsstudio erfolgten. Die Internetadresse der Verkehrsmanagementzentrale ist darüber hinaus auch über einen Servicelink von der Internetseite des Landkreises zu erreichen.

Findet gleichwohl eine Beförderung zur Schule statt?

Mit einem generellen Unterrichtsausfall entfallen alle Fahrten im sogenannten freigestellten Schülerverkehr. Im öffentlichen Personennahverkehr entscheiden die Verkehrsunternehmen in eigener Zuständigkeit, ob fahrplangemäß gefahren werden kann.

Was ist, wenn KEIN genereller Unterrichtsausfall angeordnet wurde?

Natürlich kann der Landkreis immer nur die großräumige Lage beurteilen und eine Entscheidung für den gesamten Landkreis beziehungsweise die überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler treffen. In einzelnen Bereichen des Landkreises mag es dann zum Beispiel auf Nebenstrecken oder nicht geräumten Fuß- und Radwegen durchaus trotzdem Straßenverhältnisse geben, die zwar keinen generellen Unterrichtsausfall rechtfertigen, es aber nach eigenem Dafürhalten ratsam erscheinen lassen, den Schulweg nicht anzutreten. Insoweit können Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist, sie aber eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten.

Treten die extremen Witterungsverhältnisse erst während der Unterrichtszeit auf, so entscheidet die jeweilige Schulleitung über eine mögliche vorzeitige Beendigung des Unterrichts.

Was gilt für Kinder, die trotz Unterrichtsausfall zur Schule kommen?

Trotz Unterrichtsausfall gewährleisten alle Schulen eine Betreuung für Schülerinnen und Schüler, die nicht zu Hause bleiben können und deswegen zur Schule kommen.



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