Hinweise zur Antragstellung:
Bei der Antragstellung müssen der Antragsvordruck, die Anlage zum Antrag, das unterschriebene Merkblatt und die unterschriebene DS-GVO Informationspflicht eingereicht werden sowie bei Kindern, die das 12. Lebensjahr bereits vollendet haben, das Ergänzungsblatt Ü12.
Je nach Sachlage können weitere Belege erforderlich sein.
In jedem Fall ist mit einzureichen:
- Kopie einer Geburtsurkunde
- Nachweis der Vaterschaft zum Kind, sofern nicht durch Geburtsurkunde des Kindes bereits nachgewiesen
- Möglichst auch eine Kopie der aktuellen Meldebestätigung oder des Personalausweises
Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr bereits vollendet haben, besteht ab 1.7.2017 unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls ein Anspruch auf Leistungen nach dem UVG. Hier sind weitere Angaben und Nachweise erforderlich:
- Im Falle des Bezugs von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") ist der aktuelle, ggf. letzte Bescheid des Jobcenters (komplett!) vorzulegen.
- Bei Jugendlichen, die bereits das 15. Lebensjahr vollendet haben, ist der Besuch einer allgemein bildenden Schule nachzuweisen oder es sind im Falle von Erwerbstätigkeit/Ausbildung entsprechende Einkommensnachweise vorzulegen.
Nur ein vollständig ausgefüllter und durch entsprechende Belege ergänzter Antrag kann in der Regel problemlos bearbeitet werden. Sofern Nachfragen wegen unklaren Sachverhaltes bzw. fehlender Angaben erforderlich sind, verzögert sich die Bearbeitung.