Tierveranstaltung-Genehmigung

Allgemeine Informationen

Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.

Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom LAVES nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchelage erfordert - verboten werden.


Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.

Viehausstellungen und -märkte
Laut § 4 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung in der zz. geltenden Fassung müssen Veranstalter von Viehausstellungen, Viehmärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art der Veterinärbehörde eine solche Veranstaltung anzeigen. Die Anzeige ist mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mit Angabe der Art der Veranstaltung zu erstatten.

Hunde- und Katzenausstellungen
Laut § 4 der Tollwut-Verordnung in der zz. geltenden Fassung müssen Veranstalter von Hundeausstellungen, Katzenausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art der Veterinärbehörde eine solche Veranstaltung anzeigen. Die Anzeige ist mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mit Angabe der Art der Veranstaltung zu erstatten.

Verfahrensablauf

Bitte das Formular "Anzeige (gem. § 4 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung) einer Viehausstellung, eines Viehmarktes bzw. einer Veranstaltung ähnlicher Art" oder "Anzeige (gem. § 4 TollwutVO) von Hundeausstellungen, Katzenausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art" ausdrucken und ausgefüllt zurücksenden an

Landkreis Rotenburg (Wümme)
Veterinäramt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)

An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderliche Angaben:
  • Nennung des Veranstalters
  • Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
  • Angaben zu den Tieren und Tierarten
Welche Fristen muss ich beachten?

mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden