Wie verhalte ich mich, wenn ich ein verletztes Tier finde?
Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen
Für verletzte Arten die dem Jagdrecht unterliegen ist immer der Jagdinhaber/Pächter zuständig. Die Untere Jagdbehörde des Landkreis Rotenburg (Wümme) verfügt über alle Kontaktdaten des Jagdpächters und kann hier die Koordination übernehmen.
Zu den jagdbaren Arten gehören bei den Säugetieren: Rotwild, Damwild, Rehwild, Wildschweine, Hasen, Kaninchen, Füchse, Dachse, Nutrias, alle Marderarten sowie Fischotter und der Waschbär.
Zu den Vögeln (Federwild) gehören: Enten, Gänse, Elstern, Krähen und die wildlebenden Hühnerarten.
Haustiere
Bei Haustieren wie Hunden, Katzen, exotischen Tieren und exotischen Vögeln (wie z. B. Papageien) ist die Gemeinde zuständig. Bitte wenden Sie sich hier an das Bürgerbüro Ihrer Gemeinde.
Tierarten der besonders und streng geschützten Arten
Hier ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreis Rotenburg (Wümme) zuständig. Zu den geschützten Arten gehören Tiere wie Fledermäuse, alle europäischen Wildvogelarten die nicht dem Jagdrecht unterliegen (s.o.) und weitere.
Ansprechpartner ist hier das Amt für Naturschutz und Landschaftspflege.