Schwarzpulver-, Böller- und Vorderladerschützen benötigen für den Erwerb des Schwarzpulvers eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Dies gilt auch für Personen, die Patronen wiederladen wollen. Die Erlaubnis zum Erwerb von Treibladungspulver (Schwarzpulver und Nitrocellulosepulver) wird für eine bestimmte Menge (in der Regel 10 kg ) erteilt und für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt.
Sprengstoff
Allgemeine Informationen
Anträge / Formulare
- Bedürfnis-Nachweis (aktueller Jagdschein oder aktive Mitgliedschaft im Schützenverein)
- Nachweis der Fachkunde durch erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
- Nachweis der Zuverlässigkeit: Im Rahmen des Antragsverfahrens wird die strafrechtliche Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft. Eine erhebliche Vorstrafe führt im Regelfall zu einer Ablehnung der beantragten Erlaubnis.
Infobereich
Ansprechpartner/in
Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/in
- Frau Regina Thom
Amt / Bereich
Ordnungsamt - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 203 // 2. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4868
Telefax: 04761 983-4899
E-Mail: ordnungsabteilung@lk-row.de oder Regina.Thom@lk-row.de