Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.
Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Sperrmüll kann auf den Entsorgungsanlagen in Helvesiek und Seedorf angeliefert werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen die Öffnungszeiten beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Infobereich
Ansprechpartner/in
Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/in
- Abfallwirtschaftsbetrieb
Abfallwirtschaftsbetrieb
Große Straße 49
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-3160
Telefax: 04261 983-3199
E-Mail: abfallwirtschaft@lk-row.deHomepage: http://www.lk-awr.de/Öffnungszeiten:
Die Gebäude dürfen nur mit vorheriger Terminabsprache und einem Mund-Nasenschutz betreten werden.
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Außerhalb der genannten Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.