Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Im Landkreis Rotenburg kann jeder Haushalt zweimal im Jahr ein Sperrmülltermin anfordern.
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Im Landkreis Rotenburg kann jeder Haushalt zweimal im Jahr ein Sperrmülltermin anfordern.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ein Sperrmülltermin muss online oder schriftlich angemeldet werden.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Öffnungszeiten:
Die Gebäude dürfen nur mit vorheriger Terminabsprache und einem Mund-Nasenschutz betreten werden.
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Außerhalb der genannten Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.