Schutz bei Gefährdung des Kindeswohls

Allgemeine Informationen

Hilfen in Krisensituationen für Kinder, Jugendliche und Eltern

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl ist eines der wichtigsten Ziele der Kinder- und Jugendhilfe (§ 1 Abs.3 Nr. 3 SGB VIII)

Im Zusammenhang mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Erziehungsschwierigkeiten oder familiären Konflikten können besondere Belastungs- und Krisensituationen entstehen. Eltern, allein erziehende Elternteile und auch Kinder oder Jugendliche können sich zur Unterstützung an das Jugendamt wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes beraten, helfen bei der Lösung von Konflikten und vermitteln erforderlichenfalls spezielle Hilfen.

Auch Menschen aus dem Umfeld der Familie oder Menschen, die aus beruflichen Gründen mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, und die in akuter Sorge um das Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen sind, können sich beim Jugendamt melden.

Wichtig ist es in jedem Falle, Kindern und ihren Eltern möglichst frühzeitig die notwendige Unterstützung zu geben und Gefahren zu beseitigen.

Neben den unten genannten Telefonnummern der drei Verwaltungsstellen, kann die Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt auch einfach per E-Mail über die Adresse erfolgen.

Eingehende Nachrichten werden umgehend an die zuständigen Mitarbeiter/innen des Jugendamtes weitergeleitet.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn eine besondere Gefährdungssituation vorliegt, können Sie außerhalb der Dienstzeiten die Bereitschaftsdienste einschalten. Wählen Sie in Notfällen bitte die 112 oder wenden Sie sich an die Rettungsleitstelle unter Tel.: 04281 / 1011.

Unterstützende Institutionen

Weitere Beratungsangebote

"Nummer gegen Kummer"

Kinder- und Jugendtelefon Tel. 0800 / 11 10 333 (kostenfrei)
Elterntelefon Tel. 0800 / 11 10 550 (kostenfrei)