Corona: Buslinien werden verstärkt
Im Landkreis werden zusätzliche Busse im morgendlichen Schülerverkehr eingesetzt, um mehr Platz zwischen den Fahrgästen zu ermöglichen.
Diese Linien werden zurzeit verstärkt.
Schülerbeförderung
Rechtsgrundlage der Schülerbeförderung ist § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes in Verbindung mit der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Rotenburg (Wümme).