Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene
Aus Mitteln der Kriegsopferfürsorge werden ergänzende Leistungen für Beschädigte und deren Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopfer der beiden Weltkriege, Wehr- und Zivildienstbeschädigte, ehemalige politische Häftlinge, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte) gewährt.
Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Kriegsbeschädigung oder den Verlust des Ehegatten, Elternteils oder Kindes angemessen auszugleichen oder zu mildern. Leistungen werden gewährt, soweit der genannte Personenkreis nicht in der Lage ist, seinen Bedarf aus dem vorhandenen Einkommen und Vermögen zu decken.