Der Besitz eines gültigen Jagdscheines berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet (nach Zustimmung durch den jeweiligen Revierinhaber) und zum Erwerb von Jagdwaffen.
Jagdscheine können beim Landkreis Rotenburg (Wümme) als untere Jagdbehörde beantragt und verlängert werden. Der Jagdschein kann wahlweise für ein oder drei Jahre beantragt werden.
Jagdschein
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden) / ein oder drei Jahre Deckungsschutz
- bei Ersterteilung: Nachweis der bestandenen Jägerprüfung durch das Prüfungszeugnis
- bei Ersterteilung: ein aktuelles Lichtbild
Infobereich
Ansprechpartner/in
Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/in
- Frau Regina Thom (Standort BRV)
Amt / Bereich
Ordnungsamt - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 203 // 2. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4868
Telefax: 04761 983-4899
E-Mail: ordnungsabteilung@lk-row.de oder Regina.Thom@lk-row.de - Frau Eileen Ropers
Amt / Bereich
Ordnungsamt
Remise, Zimmer R 1 // EG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2333
Telefax: 04261 983-2349
E-Mail: ordnungsabteilung@lk-row.de oder Eileen.Ropers@lk-row.de