Anhand von gutachterlichen Stellungnahmen und den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird in einem förmlichen Verfahren über die Zulässigkeit der o.a. Bauvorhaben und deren späteren Betrieb entschieden.
Das gesamte Verfahren unterliegt strengen Formvorschriften mit umfangreichen Beteiligungsrechten der Nachbarschaft. Nach Abschluss der Verfahren genießt der Betreiber im Falle einer Genehmigung jedoch umfangreichen Bestandsschutz. Aus Anlass von berechtigten Nachbar-Beschwerden kann nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Stand der verfügbaren Technik später nur noch eine Nachbesserung, nicht aber die Einstellung und Beseitigung der Anlage verlangt werden.