Gewerbemüll Entsorgung

Allgemeine Informationen

Gewerbebetriebe haben, um der stofflichen Verwertung im Sinne des Ressourcenschutzes Vorrang zu geben, gewerbliche Abfälle nach Stoffströmen getrennt zu sammeln, vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zuzuführen. Hierzu können sie sich privater Dienstleister zur Abfallentsorgung bedienen.

Darüber hinaus haben Gewerbebetriebe den Restmüll/Hausmüll der Mitarbeiter/innen in Restmülltonnen zu sammeln und über den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rotenburg (Wümme) entsorgen zu lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Entsorgung von Gewerbeabfall wird von der unteren Abfallbehörde des Landkreises Rotenburg (Wümme) überwacht.

Für die Entsorgung des Restmülls des Gewerbebetriebes über die Restmülltonne ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rotenburg (Wümme) zuständig.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den privaten Dienstleistern für Abfallentsorgung, die im Landkreis Rotenburg (Wümme) ansässig sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Rahmen der abfallbehördlichen Überwachung werden ggf. Unterlagen angefordert.

Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen von Grundstücken an die öffentliche Abfallentsorgung zur Entsorgung des Restmülls können auf der Internetseite der Abfallwirtschaft des Landkreises Rotenburg (Wümme) vorgenommen werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für die abfallbehördliche Überwachung nach § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz fallen die in der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen vorgesehenen Kosten an.

Die Abfallgebühren des Landkreises Rotenburg (Wümme) für die Entsorgung des Restmülls finden Sie auf der Internetseite der Abfallwirtschaft.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung beginnt unmittelbar mit der Aufnahme eines Gewerbebetriebes.

Im Rahmen der abfallrechtlichen Überwachung können Fristen gesetzt werden, z. B. um Unterlagen und Nachweise vorzulegen.