Mit Inkrafttreten der „Kooperationsvereinbarung zur Förderung präventiver Aufgaben“ zwischen Jugendamt und Nds. Landesschulbehörde zum 01.01.2017 wird die bisherige Förderung von Schulen für Maßnahmen zur Sucht- und Gewaltprävention nach der Verwaltungshandreichung 5.4 „Förderung der Jugendarbeit“ ersetzt.
Gefördert werden Maßnahmen zur Sucht- und Gewaltprävention sowie zur Stärkung der Medienkompetenz und zur Förderung der Sozialkompetenz mit bis zu 50% der entstehenden Kosten. Einzelne Maßnahmen können mit bis zu 1.000,- € gefördert werden, pro Schule stehen pro Haushaltsjahr maximal 2.000,- € zur Verfügung. Antragsfrist ist jeweils der 31.01. eines Jahres.
Die Antragsformulare sowie die Kooperationsvereinbarung können bei der Kreisjugendpflegerin angefordert werden.