Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

Allgemeine Informationen

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Der Landkreis nimmt alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück.
Großgeräte müssen online oder per Vordruck zur Abholung angemeldet werden. Die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

An wen muss ich mich wenden?

Im Landkreis Rotenburg (Wümme) werden Elektrogroßgeräte (Abmaße über 50 cm) von Privathaushalten nach Anmeldung abgeholt. Kleinere Elektrogeräte können an mehreren Sammelstellen abgegeben werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Anmeldung muss online oder schriftlich vorgenommen werden. 

Welche Gebühren fallen an?

keine

Bearbeitungsdauer

Die Wartezeit auf einen Abholtermin liegt bei ca. drei Wochen, kann in Hochphasen aber auch länger sein.

Rechtsgrundlage

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte