Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis

Allgemeine Informationen

Anfallendes Schmutzwasser wird in der Regel über die Kanalisation der Abwasserreinigungsanlage der zuständigen Samt-/Einheitsgemeinde/Stadt zugeführt und dort behandelt. Auf Grundstückstücken, die nicht an diese zentrale Abwasserbehandlungsanlage mittels Kanalisation angeschlossen sind, erfolgt die Entsorgung dezentral durch Kleinkläranlagen. Das Schmutzwasser wird in diesen Anlagen behandelt und anschließend in das Grundwasser oder ein oberirdisches Gewässer eingeleitet (Direkteinleiter). Hierfür ist eine wasserbehördliche Erlaubnis oder eine Anzeige erforderlich. In Einzelfällen kann das Schmutzwasser auch in abflusslosen Sammelgruben bis zur Abfuhr durch die Samt-/Einheitsgemeinde/Stadt gesammelt werden.

Niederschlagswasser fällt ebenfalls unter den Begriff Abwasser. Regen- oder Schmelzwasser, das auf versiegelten Flächen anfällt, kann dort nicht auf natürlichem Wege versickern und muss daher in Versickerungsanlagen oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden. Hierfür ist eine wasserbehördliche Erlaubnis erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

Den für Sie zuständigen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem Dokument "Zuständigkeiten Amt für Wasserwirtschaft & Straßenbau" am Ende dieser Seite.