Die Abgrabung von Sand, Kies, Mergel, Ton, Lehm, Moor und Steinen ist genehmigungspflichtig.
Bodenabbau (Genehmigungen)
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Abgrabung von Sand, Kies, Mergel, Ton, Lehm, Moor und Steinen ist genehmigungspflichtig gem. § 8 NAGBNatSchG, wenn die abzubauende Fläche größer als 30 m² ist.
An wen muss ich mich wenden?
Abbaugenehmigungen erteilt der Landkreis Rotenburg (Wümme) als untere Naturschutzbehörde. An einen Abbauantrag sind von der Genehmigungsbehörde hohe Anforderungen zu stellen, so dass die Kosten für die Erstellung der Planungsunterlagen in der Regel nicht gering sind. Es empfiehlt sich deshalb, bei bestehender Abbauabsicht Vorinformationen bei der Genehmigungsbehörde einzuholen; diese wird hierzu in der Regel einen Ortstermin anberaumen und mit den in diesem Verfahren betroffenen Trägern öffentlicher Belange eventuelle Probleme im Genehmigungsverfahren rechtzeitig aufzeigen, um dadurch möglicherweise unnötige Planungskosten zu vermeiden.
Infobereich
Ansprechpartner/in
Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/in
- Herr Christoph Kundler
Amt / Bereich
Amt für Naturschutz und Landschaftspflege
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 245 // 2. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2801
Telefax: 04261 983-2819
E-Mail: Christoph.Kundler@lk-row.de - Frau Wiebke Dollenbacher
Amt / Bereich
Amt für Naturschutz und Landschaftspflege
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 225 // 2. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2815
Telefax: 04261 983-2819
E-Mail: Wiebke.Dollenbacher@lk-row.de