Nachbarschutz im Baurecht

Allgemeine Informationen

Im Baurecht gibt es diverse nachbarschützende Vorschriften, die wichtigsten hiervon sind Grenzabstandsvorschriften und Vorschriften über Lärm- und Geruchsbelästigungen. Sofern Nachbarn glaubhaft machen können, in ihren Rechten verletzt zu sein, haben sie die Möglichkeit, dies amtlich überprüfen zu lassen. Ob ein baurechtliches Einschreiten erforderlich ist, liegt im Ermessen der Behörde.

Auch die ganz normale Anzeige eines Schwarzbaus fällt in diesen Bereich. Die Anzeige sollte innerhalb kurzer Zeit nach Feststellung der Baumaßnahme erfolgen.

Bei Nachbaranzeigen sind regelmäßig nicht nur das betroffene Grundstück, sondern auch die benachbarten Grundstücke zu überprüfen. Auch deshalb sind Nachbaranzeigen schriftlich zu erstatten, anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet. Auf Verlangen haben die Verfahrensbeteiligten Akteneinsichtsrecht.

An wen muss ich mich wenden?

Anträge auf Nachbarbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren

Samtgemeinden Bothel, Sottrum, Fintel, Stadt Visselhövede, Stadt Rotenburg und Gemeinde Scheeßel: der/die für das Baugenehmigungsverfahren zuständige Sachbearbeiter/in

Stadt Bremervörde, Samtgemeinden Tarmstedt, Zeven, Sittensen, Selsingen, Geestequelle und Gemeinde Gnarrenburg: Herr Schröder

 

Nachbaranzeigen

Samtgemeinden Bothel, Sottrum, Fintel und Stadt Visselhövede: Frau Long

Stadt Rotenburg und Gemeinde Scheeßel: Herr Böder

Stadt Bremervörde, Samtgemeinden Tarmstedt, Zeven, Sittensen, Selsingen, Geestequelle und Gemeinde Gnarernburg: Herr Wilhelm