Abfallgebühr Festsetzung

Allgemeine Informationen

Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten vom Abfallwirtschaftsbetrieb Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Alle Informationen rund um das Thema Abfall finden Sie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs

Welche Gebühren fallen an?

Die Abfallgebühren des Landkreises Rotenburg (Wümme) finden Sie auf der Internetseite der Abfallwirtschaft.

Rechtsgrundlage

Die Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Rotenburg (Wümme) findet sich auf der Internetseite.

Des Weiteren gelten Bundes- und Landesgesetze wie unter anderem:

Anträge / Formulare

Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen von Grundstücken an die öffentliche Abfallentsorgung können für den Landkreis Rotenburg (Wümme) auf der Internetseite der Abfallwirtschaft vorgenommen werden.