Wohnraumförderprogramm des Landkreises
Wohnraumförderrichtlinie
Zum 1. Juli 2016 trat die Änderung der Richtlinie des Landkreises Rotenburg (Wümme) über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung kleiner bezahlbarer Wohnungen in Kraft. Die Änderungen hat der Kreistag in seiner Sitzung am 16.06.2016 beschlossen. Damit wird die seit dem 01. Juli 2013 bestehende Wohnraumförderrichtlinie, die bereits zum 01. August 2015 in einigen Teilen angepasst wurde, zum 01. Juli 2016 erneut abgeändert.
Eine weitere Änderung der Richtlinie hat der Kreistag in seiner Sitzung am 20.12.2018 beschlossen.
Weitere Informationen können Sie der untenstehenden Wohnraumförderrichtlinie entnehmen oder von den Ansprechpartnerinnen im Bauamt erhalten.
Antragsvordrucke finden Sie unten auf der Seite.
Infobereich
Ansprechpartner/in
Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/in
- Frau Ute Heibutzki
Amt / Bereich
Amt für Bauaufsicht und Bauleitplanung - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 316 // 3. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2709
Telefax: 04261 983-88 2709
E-Mail: Ute.Heibutzki@lk-row.de - Frau Heide Borchers
Amt / Bereich
Amt für Bauaufsicht und Bauleitplanung - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 316 // 3. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2710
Telefax: 04261 983-88 2710
E-Mail: Heide.Borchers@lk-row.de